Der Beleg für den Einkauf vom Landwirt
Was ist ein elektronischer Wareneinkaufsbeleg (E-Müstahsil Makbuzu) und wer stellt ihn aus?
Unternehmen, die Waren von Landwirten kaufen, die keine Bücher führen, müssen im Namen des Verkäufers einen Beleg ausstellen. Wir haben erklärt, warum es den Wareneinkaufsbeleg gibt, wie die Quellensteuer berechnet wird und wie der Prozess elektronisch abläuft.

Wenn ein Gemüsehändler, Großmarkthändler oder Lebensmittelproduzent Waren direkt vom Landwirt kauft, taucht ein Problem auf: Der Verkäufer führt keine Bücher und kann keine Rechnung ausstellen.
Diese Lücke schließt der Erzeugerbeleg (Müstahsil Makbuzu). Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer stellt dieses Dokument aus.
Wer stellt das Dokument wann aus?
Der Erzeugerbeleg ist das Dokument, das ein buchführendes Unternehmen ausstellt, wenn es landwirtschaftliche Produkte von einem Landwirt kauft, der keine Bücher führt. Das Wort „Müstahsil“ bedeutet hierbei Produzent bzw. Erzeuger.
Das Dokument wird in zwei Ausfertigungen erstellt; eine verbleibt beim verkaufenden Landwirt, die andere fließt in die Aufzeichnungen des Käufers ein. Aus Sicht des Käufers ersetzt dieses Dokument eine Eingangsrechnung und wird als Aufwand verbucht.
Der Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Wenn der Landwirt buchführungspflichtig ist oder als Unternehmen agiert, wird kein Erzeugerbeleg ausgestellt, sondern eine ganz normale Rechnung entgegengenommen. Das Dokument existiert ausschließlich für Einkäufe von Landwirten, die nicht nach der regulären Methode besteuert werden.
Quellensteuer: Die Hauptaufgabe des Belegs
Der Existenzgrund des Erzeugerbelegs ist nicht nur die Dokumentation, sondern auch der Steuerabzug. Der Käufer zieht vom gezahlten Betrag eine Einkommensteuer-Quellensteuer ab und zahlt diese im Namen des Landwirts an das Finanzamt.
Dieser Satz ist nicht starr; er variiert je nach Produktart und danach, ob der Verkauf an der Börse registriert wurde oder nicht. Für tierische Produkte, pflanzliche Produkte und an der Börse registrierte Transaktionen gelten unterschiedliche Sätze.
Aus diesem Grund müssen Sie vor dem Ausstellen des Belegs klären, welchem Steuersatz Sie unterliegen. Ein falscher Satz beeinflußt sowohl den Nettobetrag, den der Landwirt erhält, als auch Ihre Lohnsteueranmeldung (Muhtasar).
Die einbehaltene Quellensteuer wird über die Muhtasar-Steuererklärung deklariert. Der Nettobetrag, den Sie an den Landwirt zahlen, ist der Bruttobetrag abzüglich dieses Abzugs.
Der Prozess wird elektronisch
Der elektronische Erzeugerbeleg (E-Müstahsil Makbuzu) ist die elektronisch ausgestellte Version dieses Dokuments. Er wird schrittweise für Steuerpflichtige zur Pflicht, die an das E-Rechnungs- oder E-Archiv-System angebunden sind und landwirtschaftliche Produkte einkaufen.
Geltungsbereiche und Termine werden durch amtliche Mitteilungen festgelegt. Wenn Sie ein Unternehmen sind, das landwirtschaftliche Produkte einkauft, sollten Sie bedenken, dass dieses Dokument für Sie relevant wird, sobald Sie unter die E-Rechnungspflicht fallen.
Der praktische Nutzen zeigt sich direkt auf dem Feld: Sie können den Beleg zum Zeitpunkt des Kaufs über das Smartphone ausstellen und ihn dem Landwirt sofort zukommen lassen. Das Mitführen von Papierblöcken und das erneute Tippen im Büro entfallen. Wir haben in unserem Artikel über das Ausstellen von E-Rechnungen mobil erklärt, wie die mobile Belegerstellung funktioniert.
Auswirkung der Einkaufsbuchung auf die Vorbuchhaltung
Wenn ein Erzeugerbeleg ausgestellt wird, müssen drei Dinge gleichzeitig geschehen: Wareneingang, Erfassung der Verbindlichkeit gegenüber dem Landwirt und – falls eine Zahlung erfolgt ist – die Kassen-/Bankbewegung.
In Unternehmen, die diese drei Punkte separat verfolgen, geht am häufigsten der Restsaldo verloren, der dem Landwirt zusteht. Es wird während der Saison mehrmals vom selben Produzenten gekauft und es wird unklar, wer wie viel zu bekommen hat. Der Artikel zur Kontokorrent- bzw. Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung erklärt den Aufbau dieser Struktur.
Auch auf der Bestandsseite ist Aufmerksamkeit geboten; wenn bei Frischeprodukten Verderb und Schwund nicht erfasst werden, spiegelt der Bestandsbericht nicht die Realität wider. Wir haben dieses Thema im Artikel Vermeidung von Fehlern bei der Bestandsverwaltung behandelt.
Häufig gestellte Fragen
Enthält der Erzeugerbeleg Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)?
Beim Einkauf von Landwirten, die nicht nach der regulären Methode besteuert werden, kann ein MwSt.-Steuerschuldnerschaftsverhältnis (Tevkifat) anfallen. Da dies je nach Produktgruppe variiert, lassen Sie dies von Ihrem Steuerberater bestätigen.
Ist er gültig, wenn der Landwirt nicht unterschreibt?
Bei Papierbelegen ist die Unterschrift des Verkäufers erforderlich. In der elektronischen Umgebung wird das Dokument mit dem Finanzstempel/der E-Signatur des Käufers erstellt und dem Landwirt elektronisch oder als Ausdruck übermittelt.
Kann ich anstelle des Belegs eine Rechnung ausstellen?
Nein. Dieses Dokument existiert, weil der Verkäufer keine Rechnung ausstellen kann. Die Verwendung eines ungeeigneten Dokuments gefährdet Ihre Betriebsausgabenverbuchung.
Wie lange muss ich das Dokument aufbewahren?
Es unterliegt denselben Regeln wie andere E-Dokumente. Wir haben die Fristen im Artikel zur Aufbewahrung von E-Dokumenten erläutert.
Für Unternehmen, die landwirtschaftliche Einkäufe tätigen, ist der Erzeugerbeleg ein natürlicher Teil des täglichen Geschäfts. Wird er elektronisch abgewickelt, besteht der größte Vorteil darin, dass die Buchung direkt zum Zeitpunkt des Kaufs abgeschlossen ist.
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