Verkauf von Software, Design und Beratung ins Ausland
Rechnungsstellung bei Dienstleistungsexport
An welche Bedingungen ist die MwSt.-Befreiung bei Dienstleistungsrechnungen an ausländische Kunden geknüpft? Wir haben den Belegtyp, den Rabatt für Devisen generierende Dienstleistungen und die häufigsten Fehler erläutert.

Es gibt Tausende von Unternehmen, die Software entwickeln, Designarbeiten ausführen oder Beratungsleistungen für Unternehmen im Ausland erbringen. Sie versenden keine physischen Güter, es gibt keinen Zollprozess — aber sie müssen Rechnungen stellen.
Die Regeln für den Export von Dienstleistungen unterscheiden sich deutlich von denen für den Warenexport.
Dokumenttyp: E-Archiv-Rechnung
Während beim Warenexport eine E-Rechnung mit Exportszenario verwendet wird, sieht es beim Dienstleistungsexport anders aus: Da keine Zollanmeldung vorliegt, wird das Dokument als E-Archiv-Rechnung ausgestellt.
Diese Unterscheidung ist wichtig, da eine Dienstleistungsrechnung, die mit dem Exportszenario ausgestellt wurde, auf einen Zollabgleich wartet und der Prozess ins Stocken gerät. Wir haben den Unterschied zwischen den beiden Dokumenttypen im Artikel Unterschiede zwischen E-Rechnung und E-Archiv-Rechnung behandelt.
Wenn Sie Freiberufler sind, stellen Sie anstelle einer Rechnung einen elektronischen Freiberuflichkeitsbeleg (e-SMM) aus; werfen Sie einen Blick auf den Artikel zum e-SMM.
Unter welchen Bedingungen gilt die MwSt.-Befreiung?
Der Export von Dienstleistungen ist von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Befreiung erfolgt jedoch nicht automatisch; im Wesentlichen müssen die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
Der Kunde muss sich im Ausland befinden. Der Empfänger darf keine Niederlassung, keinen rechtlichen Sitz oder Geschäftssitz in der Türkei haben. Eine Dienstleistung, die an ein Unternehmen mit einer Filiale in der Türkei erbracht wird, fällt nicht unter diesen Rahmen.
Die Dienstleistung muss im Ausland genutzt werden. Dies ist die am meisten diskutierte Bedingung. Die Arbeit, die Sie leisten, muss für die Aktivität des ausländischen Kunden im Ausland verwendet werden. Wenn Sie für eine Operation innerhalb der Türkei arbeiten, wird die Befreiung fraglich.
Der Befreiungsgrund muss auf der Rechnung angegeben und der entsprechende Befreiungscode verwendet werden. Bestätigen Sie den richtigen Code für Ihr Unternehmen unbedingt bei Ihrem Steuerberater.
Gewinnabzug
Neben der MwSt.-Befreiung gibt es auch einen Vorteil auf Seiten der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Ein Teil der Gewinne aus bestimmten ins Ausland erbrachten Dienstleistungen (wie Software, Architektur, Ingenieurwesen, Design, Datenverarbeitung, Callcenter) kann vom erklärten Einkommen abgezogen werden.
Für diesen Abzug gelten Bedingungen: Die Dienstleistung muss aus der Türkei erbracht werden, die Rechnung muss auf den Namen des Kunden im Ausland ausgestellt sein und ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns muss in die Türkei gebracht werden. Da sich Quoten und Bedingungen durch die Gesetzgebung ändern können, sollten Sie den aktuellen Stand überprüfen.
Damit dieser Abzug angewendet werden kann, müssen diese Gewinne getrennt verfolgt werden. Wenn Sie Ihre in- und ausländischen Einnahmen in einem einzigen Posten zusammenfassen, wird es am Jahresende schwierig, sie zu trennen.
Die Zahlungsseite
Zahlungen gehen in der Regel in Fremdwährung per Banküberweisung oder über Zahlungsdienstleister ein. Hierbei müssen drei Dinge beachtet werden:
Der Rechnungskurs und der Zahlungskurs weichen voneinander ab. Die Differenz muss verbucht werden; siehe den Artikel zur Kursdifferenzrechnung.
Vermittlungsgebühren sind Betriebsausgaben. Die von der Zahlungsplattform einbehaltene Provision wird nicht von Ihrem Einkommen abgezogen; die Rechnung wird über den Bruttobetrag ausgestellt und die Provision wird als separate Ausgabe verbucht.
Fremdwährungskonten sollten getrennt geführt werden. Fremdwährungs- und TL-Konten im selben Posten zusammenzufassen, macht den Kontostand aussagelos. Der Artikel über Bank- und Kassenverwaltung erklärt dieses Setup.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einem ausländischen Kunden eine Rechnung ausstellen?
Ja. Selbst wenn der Kunde es nicht wünscht, müssen Sie aufgrund Ihrer Steuerpflicht in der Türkei ein Dokument ausstellen.
Ich arbeite als Freelancer, sollte ich ein Unternehmen gründen?
Wenn Sie ein regelmäßiges Einkommen erzielen, ist eine steuerliche Registrierung (Unternehmensgründung) erforderlich. Der Artikel zur Gründung eines Einzelunternehmens beschreibt die ersten Schritte.
In welcher Sprache sollte die Rechnung sein?
Sie wird auf Türkisch ausgestellt; zur besseren Verständlichkeit für den Kunden kann eine fremdsprachige Beschreibung hinzugefügt werden. Für zweisprachige Ausdrucke siehe den Artikel zur Anpassung von Rechnungsvorlagen.
Kann ich Zahlungen über PayPal oder Wise empfangen?
Die Zahlungsmethode und die Rechnungsstellungspflicht sind zwei verschiedene Themen. Wenn Sie jedoch von der Gewinnermäßigung profitieren möchten, klären Sie die Bedingung, das Geld in die Türkei zu bringen, unbedingt mit Ihrem Steuerberater.
Der Dienstleistungsexport bietet bei korrekter Einrichtung sowohl bei der MwSt. als auch beim Gewinn Vorteile. Die nachvollziehbare Verfolgung der Bedingungen ist die Grundvoraussetzung, um diesen Vorteil nutzen zu können.
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