Glauben Sie nicht, dass die Plattform die Rechnung ausstellt
Rechnungen auf Etsy und internationalen Marktplätzen
Das größte Missverständnis für Verkäufer auf Etsy, Amazon oder eBay: Das von der Plattform ausgestellte Dokument ist nicht Ihre eigene Rechnung. Wir erklären die Belegstruktur und den Exportbereich.

Es gibt zahlreiche Kleinunternehmen, die handgemachte Produkte auf Etsy verkaufen, einen Shop auf Amazon eröffnen oder über eBay ins Ausland versenden.
Die häufigste Frage lautet: Die Plattform generiert bereits ein Dokument, muss man da zusätzlich noch eine Rechnung ausstellen?
Das Plattformdokument ist nicht Ihre Rechnung
Die von Marktplätzen erstellten Bestellübersichten, Quittungen oder Dokumente mit dem Titel „Invoice“ sind Ausgaben ihrer eigenen Systeme. Nach türkischem Steuerrecht handelt es sich dabei nicht um von Ihnen ausgestellte Dokumente.
Da Sie den Verkauf tätigen, stellen auch Sie die Rechnung aus. Die Plattform fungiert lediglich als Vermittler.
Die Rechnung, die Ihnen die Plattform ausstellt, ist ein anderes Thema: Dabei handelt es sich um die Rechnung für Provisionen und Werbedienstleistungen, die für Sie als Betriebsausgabe gilt.
Es gibt also zwei verschiedene Dokumente, und beide müssen verbucht werden.
Die Exportseite
Wenn sich der Käufer im Ausland befindet, handelt es sich bei Ihrer Transaktion um einen Export. Für Sendungen mit geringem Wert wird der Prozess der Elektronischen Handels-Zollanmeldung (ETGB) verwendet, der in der Regel vom Versanddienstleister abgewickelt wird.
Bei Sendungen im Rahmen der ETGB ist es möglich, von der Export-Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren. Dafür ist jedoch erforderlich, dass die Anmeldung abgeschlossen ist und das Dokument Ihnen vorliegt.
Es reicht nicht aus, dass das Transportunternehmen die Transaktion durchgeführt hat; archivieren Sie unbedingt die ETGB-Nummer und das Dokument. Ihr Steuerberater stützt die Steuerbefreiung auf dieses Dokument.
Informationen zum Dokumententyp und Szenario finden Sie im Artikel zur Exportrechnung.
Woher und wann kommt das Geld?
Die Zahlungsabwicklung auf internationalen Marktplätzen unterscheidet sich von der in der Türkei und kann in Bezug auf die Buchhaltung verwirrend sein.
Die Plattform zieht ihre Provision, Transaktionsgebühren, Werbeausgaben und gegebenenfalls Rückerstattungsbeträge vom Verkaufspreis ab und überweist den Restbetrag in bestimmten Abständen auf Ihr Konto.
Aus diesem Grund stimmt der auf Ihrem Konto eingehende Betrag niemals mit Ihrem Bruttoverkaufswert überein. Die Rechnung über den Bruttoverkauf auszustellen und die Abzüge separat als Ausgaben zu verbuchen, ist der richtige Ansatz.
Wenn Sie den Nettobetrag als Umsatz erfassen, stellen Sie sowohl Ihren Umsatz zu niedrig dar als auch lassen Sie Ausgaben unberücksichtigt.
Der Wechselkurs zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs weicht ebenfalls vom Wechselkurs des Rechnungsdatums ab; siehe dazu den Artikel zur Wechselkursdifferenzrechnung.
Unterschied zu inländischen Marktplätzen
Da sich der Käufer bei inländischen Marktplätzen wie Trendyol oder Hepsiburada in der Türkei befindet, handelt es sich um einen normalen Inlandsverkauf: Die Mehrwertsteuer wird berechnet, und es wird eine E-Archiv- oder E-Rechnung ausgestellt.
Bei internationalen Marktplätzen gelten hingegen die Exportregeln. Wenn Sie beide Kanäle gleichzeitig nutzen, müssen Sie die Verkäufe separat nachhalten.
Die Umwandlung von Inlandsmarktplatzbestellungen in Rechnungen haben wir in diesem Artikel behandelt.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich steuerpflichtig sein, um auf Etsy zu verkaufen?
Wenn Sie kontinuierlich Verkäufe tätigen, ja. Wenn Sie von Ihnen selbst hergestellte Produkte verkaufen, kommt möglicherweise eine Kleinunternehmerbefreiung (Esnaf muaflığı) in Betracht; lesen Sie dazu den Artikel zur Steuerbefreiung.
Die Plattform fragt nach meiner Steuernummer, sollte ich sie angeben?
Wenn Sie steuerpflichtig sind, ist das normal. Diese Informationen werden aufgrund der Melde- und Berichtspflichten der Plattformen in ihren Heimatländern angefordert.
Muss ich für jede Bestellung eine separate Rechnung ausstellen?
Da jeder Verkauf eine separate Transaktion ist, lautet die Regel: ja. Bei hohen Verkaufsmengen ist dies manuell kaum zu bewältigen; daher gewinnt eine automatisierte Belegerstellung an Bedeutung.
Ich verkaufe digitale Produkte, gilt das als Export?
Da es sich um keine physische Sendung handelt, greifen die Regeln für Dienstleistungsexporte; siehe dazu den Artikel zur Rechnungsstellung beim Dienstleistungsexport.
Internationale Marktplätze vereinfachen die Vertriebsseite, aber nicht den bürokratischen Teil mit den Belegen. Sobald Sie die Brutto-Netto-Trennung richtig eingerichtet haben, läuft der Rest wie von selbst.
Eröffnen Sie ein kostenloses Konto auf Qolay.App und verfolgen Sie Ihre Inlands- und Auslandsverkäufe separat.
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